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Minimalprinzip
12.11.2010 | „Der Gelbe Zitrone-Physalis“ steht groß auf der Packung, darunter prangen zwei reife Physalis. Ein Getränk aus Gelbem Tee mit Physalis also? Inzwischen schon. Noch im Januar 2010 fand sich im Tee keine Spur echter Physalis, ein Aroma imitierte lediglich den Geschmack. Nachdem sich mehr als 3.000 Verbraucher beim Hersteller über die Tee-Täuschung beschwert hatten und Pfanner im April 2010 auch noch den 2. Platz bei der Wahl zur dreistesten Werbelüge des Jahres belegte, reagierte das Unternehmen. Der Zitrone-Physalis-Tee enthält nun tatsächlich Physalis. Allerdings nur eine winzige Menge, so winzig, dass sie nicht einmal deklariert werden muss. Pfanner findet das völlig in Ordnung, da der Physalisanteil in der Rezeptur nicht „wertbestimmend“ sei. Wichtig und wertbestimmend ist das exotische Früchtchen offenbar nur für die Werbung. Die Physalis im Namen und auf der Verpackung sind nach wie vor nicht mehr als ein Marketinggag.

Alibi-Rezepturänderungen - Pfanner nimmt Verbraucherkritik nicht ernst
12.11.2010 | Lange hatte sich Pfanner taub gestellt. Alles sei „sachgerecht deklariert“ ließ man nach der abgespeist.de-Veröffentlichung im Januar 2010 verlauten. Zum „Beweis“ legte Pfanner zwei Auftragsgutachten vor. Was die Geschäftsführung jedoch nicht verstanden hatte: Verbraucher lassen sich längst nicht mehr mit dem Argument „Was legal ist, kann keine Täuschung sein“ abspeisen, sondern wählten den Mogel-Tee auf Platz 2 der dreistesten Werbelügen des Jahres 2010. Inzwischen hat sich Pfanner ein minimales Stück bewegt und fügt seinem Teegetränk neben Aromen nun auch Physalissaft zu. Wie viel – oder besser: wie wenig will das Unternehmen partout nicht angeben. In einem Schreiben an foodwatch verweigert Pfanner die Auskunft: „Den Physalis-Saftgehalt möchten wir nicht bekanntgeben, da der Saftgehalt in einem Teegetränk nicht relevant ist. Nach unserer Meinung steht hier vielmehr der Tee im Vordergrund.“ Ähnlich wie bei „aromatisierten Tees im Beutel“ spiele „auch bei den Teegetränken der Fruchtgehalt keine wertbestimmende Rolle“.
Nur, um es noch mal festzuhalten: Die Physalis ist – nach wie vor – groß auf der Verpackung abgebildet, sie gibt dem Produkt seinen Namen und verleiht dem Tee angeblich einen „erfrischen vollmundigen Geschmack“. Gleichzeitig behauptet Pfanner, dass es nicht relevant sei, ob oder wie viel echte Physalis im Getränk stecken. Und verweigert nicht nur die Auskunft darüber, wie hoch der Physalis-Anteil ist, sondern auch darüber, aus welchen Rohstoffen die nach wie vor zugesetzten Aromen bestehen.
Das ist – einer Gesetzeslücke sei Dank – sogar ganz legal. Normalerweise muss der genaue Anteil der Zutaten, mit denen ausdrücklich geworben wird, ausgelobt werden. Die Regel greift jedoch nicht, wenn die Zutat nur in geringer Menge zur Geschmackgebung verwendet wird. Das heißt also, gerade wenn’s drauf ankommt und eine beworbene Zutat nur in besonders geringer Menge zugesetzt wird, erfahren Verbraucher dies nicht. Das zeigt wieder einmal deutlich, dass viele Lebensmittelgesetze nicht die Verbraucher, sondern die Hersteller schützen. Pfanner nutzt das Schlupfloch aus und gesteht damit ein, dass der Anteil echter Physalis im Physalis-Tee unbedeutend gering ist.
„Relevant“ sind so vielversprechende und exotische Zutaten wie Physalis also offenbar nur für die Werbung, nicht aber für die Rezeptur. Auf Pfanners Homepage heißt es zum Leitbild des Unternehmens: „Die Kommunikation ist klar und ehrlich zum Vorteil aller Beteiligten. […] Gemeinsam ziehen wir alle Register und stellen unser Tun immer wieder in Frage. Die Lorbeeren von heute sind der Kompost von morgen. […] Wir sehen Fehler als Herausforderungen, denn sie sind Erfahrungen, die uns helfen, noch besser zu werden. Wir beweisen Mut zur Wahrheit auch in kritischen Situationen.“
Mit der Kommunikation um seinen Physalistee hat das Unternehmen wohl erfolgreich belegt, dass das Leitbild mit der tatsächlichen Unternehmenspolitik nichts zu tun hat. Pfanner hat ja offenbar nicht einmal den Mut, Verbrauchern auf der Zutatenliste den Anteil der namengebenden Zutat Physalis zu offenbaren.
Neben dem „Gelben“ bietet Pfanner übrigens auch die Geschmacksrichtungen „Der Grüne“ und „Der Rote“ an. Im „Grünen Zitrone-Kaktusfeige“ ist ebenfalls nur eine winzige Menge Saftkonzentrat enthalten – auch hier will Pfanner keine Auskunft zur exakten Menge und der Zusammensetzung der Aromen machen. Im „Roten Zitrone-Lotusblüte“ ist laut Zutatenliste überhaupt kein Lotus enthalten.
Fazit: „Der Gelbe“ ist nach wie vor ein Etikettenschwindel. Die zweitdickste Werbelüge des Jahres 2010 wird durch eine homöopathische Dosis Physalis und ein paar kosmetische Veränderungen an der Verpackung nicht zu einem ehrlichen Produkt. Schon gar nicht, wenn der „Wellness“-Tee, der angeblich für „mehr Ausgeglichenheit“ sorgt, immer noch 44 Stück Würfelzucker pro Packung enthält – das sind nur etwa 3 Stück weniger als vor der Rezepturänderung. Im Gegenteil zeigt der „neue“ Pfanner-Tee vor allem, dass das Unternehmen nicht bereit ist, Verbraucherkritik wirklich ernst zu nehmen und für ehrliche Produkte zu sorgen. Unterzeichnen Sie darum jetzt unsere neue Mitmachaktion an Pfanner.
Laut einer Untersuchung des Allensbach-Institutes aus dem Mai 2010 trauen nur 9% der Verbraucher den Angaben von Lebensmittelherstellern. 55% der Befragten haben Angst vor Mogelpackungen und 48% der Bürger befürchten, dass wichtige Angaben auf Lebensmittelverpackungen nur versteckt oder gar nicht zu finden sind. Der Fall Pfanner zeigt nicht nur, dass diese Befürchtungen berechtigt sind, sondern auch, dass die Lebensmittelindustrie selbst schuld ist am Vertrauensverlust der Verbraucher. Nach tausenden von Beschwerden hat Pfanner angekündigt, aus seinem Mogel-Wellness-Tee ein ehrliches Produkt zu machen. Angesichts der Minimalmaßnahmen, die Pfanner dann tatsächlich ergriffen hat, können Verbraucher nur einen Schluss ziehen: Sogar wenn die Lebensmittelindustrie verspricht, etwas „besser“ zu machen und „ehrlicher“ zu sein, dann kommt am Ende vielleicht nur wieder ein alter Schwindel im neuen Gewand daher.
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Links und Dokumente Der Goldene Windbeutel
Pfanner belegte den 2. Platz bei der Wahl zur dreistesten Werbelüge des Jahres 2010
Pfanners Schreiben an foodwatch zum Physalisanteil (September 2010) (PDF, 494KB)
Die Verbraucherstudie des Allensbach-Institutes
Mehr zur Studie auf foodwatch.de
Mitmachaktion
Unterzeichnen Sie die Beschwerde-E-Mail an Pfanner
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Pfanners Antwort auf die abgespeist-Aktion
11. Februar 2010 | Gleich zwei Gutachten hat Pfanner in der Antwort an die Teilnehmer der E-Mail-Aktion mitgeschickt. Zwei Gutachten, die beweisen sollen, dass der Hersteller sich im Hinblick auf sein aromatisiertes Kräuterteegetränk „Der Gelbe Zitrone-Physalis“ nichts vorzuwerfen hat. Tatsächlich aber offenbaren das Antwortschreiben und die Gutachten vor allem eines: Pfanner will die Kritik an seinem Produkt „Der Gelbe Zitrone-Physalis“ einfach nicht akzeptieren.
Mehr als 3.000 Verbraucher wollten von Pfanner wissen, warum das Teegetränk „Der Gelbe Zitrone-Physalis“ die Physalis zwar im Namen und auf der Verpackung trägt, die Frucht im Getränk selbst aber gar nicht vorkommt. Und warum der Hersteller seine süße Mischung aus Kräutertee und 15 Prozent Gelbem Tee als Wellness-Tee verkauft und Verbraucher mit schwammigen Wellness-Versprechen in die Irre führt.
Fragen, auf die Pfanner offenbar lieber nicht antworten möchte. Stattdessen lässt man sich die „sachgerechte Deklaration“ und die „Verzehrsfähigkeit“ seines Produktes durch zwei der führenden Lebensmittellabore – die Unternehmen Fresenius und Eurofins – bestätigen. Und stellt noch einmal klar, dass in der „Deklaration/Sachbezeichnung“ auf alle Inhaltsstoffe hingewiesen werde. Damit sei „jeder mündige Konsument in der Lage, sich zu informieren“.
Das heißt also: Wer nicht merkt, dass ein Getränk, das „Der Gelbe Zitrone-Physalis“ heißt und das großflächig mit Physalis-Früchten beworben wird, überhaupt keine Physalis enthält, der ist selbst schuld? Oder unmündig? Was will Pfanner Verbrauchern damit sagen? Dass den Pfanner-Verpackungen generell nicht zu trauen ist? Dass Verbraucher schon lieber ganz genau hinschauen sollten, weil sie bei Pfanner nicht davon ausgehen können, dass auch drin ist, was groß drauf steht und abgebildet ist? Die Antwort von Pfanner ist beschämend für das Unternehmen.
Nicht nur, dass Pfanner dem „mündigen Konsumenten“ nicht verrät, woraus das Aroma, das den „Gelben Zitrone-Physalis“ verfeinert, hergestellt ist. Das Unternehmen scheint auch nicht einmal vom kleinsten Schuldgefühl beschlichen zu sein, Verbraucher an der Nase herumgeführt zu haben. Man hat nichts zu bedauern, dafür aber zwei Auftragsgutachten, die bestätigen, alles „sachgerecht“ deklariert zu haben. Na danke, Pfanner! Warum dann die ganze Werbung mit Physalis, das Gefasel von der „Frucht der Verführung“, wenn doch gar keine drin ist?
Das Beispiel Pfanner macht deutlich: Angeblich „sachgerechte Deklarationen“ können hochgradig irreführend sein. Die Devise „Was legal ist, kann nicht falsch sein“ ist damit klar widerlegt. Auch wenn das Lebensmittelgesetz Täuschung und Irreführung prinzipiell verbietet, sind Verbraucher offenbar nicht davor geschützt. Zahllose ergänzende Einzelbestimmungen, Verkehrsauffassungen und Deklarationsregeln erlauben den Herstellern, ihre Kunden zu verführen, zu täuschen, ja geradezu zu verhöhnen. Dem enormen Einfluss der Lebensmittelindustrie auf diese Regeln und Gesetze sei Dank.
Hersteller wie Pfanner nutzen die von der Lebensmittellobby errungenen Spielräume zur legalen Täuschung dankend aus. Denn nachdem die meisten Hersteller inzwischen gelernt haben, ihre Produkte korrekt zu deklarieren, verfallen immer mehr darauf, die Deklaration durch eine inhaltlich gegenläufige Blickfangwerbung - wie Pfanner mit den Physalisfrüchten - zu entwerten. Und da es offiziell „Recht“ ist, fehlt offenbar jedes Unrechtsbewusstsein.
Denn auch wenn die Zutaten auf einer Verpackung vollständig und korrekt angegeben sind, kann die Bewerbung eines Produktes Verbraucher durchaus in die Irre führen. Gerade bei Verpackungen wie Tetra-Paks kann die Vorderseite Verbraucher in die Irre führen, ohne dass der Hersteller das durch eine Rückseite mit korrekter Deklaration heilen könnte. Denn der Verbraucher hat dann seine Kaufentscheidung bereits auf der Basis der Vorderseite getroffen, bevor er die Rückseite überhaupt zur Kenntnis nimmt.
Doch je mehr Verbraucher sich gegen diese Tricks wehren, desto eher wird sich auch etwas an den unzureichenden gesetzlichen Grundlagen und am Verhalten der Hersteller ändern. Denn erst wenn Verbraucher deutlich machen, dass diese Formen legaler Täuschung mündige Entscheidungen im Supermarkt schwer oder unmöglich machen, wenn sie die systematische Irreführung nicht länger hinnehmen, dann müssen sich Industrie und Politik der Diskussion um diese gesetzlichen Grundlagen stellen. Deshalb jetzt abgespeist-Pate werden!
Pfanner könnte aber natürlich trotzdem schon mal anfangen. Und es statt mit Ausreden mit Ehrlichkeit versuchen. Einer ehrlichen Produktverpackung aus Respekt vor dem Kunden nämlich.
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Links und Dokumente Pfanners Antwort auf die abgespeist.de-E-Mail-Aktion (29.01.2010) (PDF, 77KB)
Gutachten Institut Fresenius (29.01.2010) (PDF, 653KB)
Gutachten Eurofins Laborservices GmbH (27.01.2010) (PDF, 270KB)
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